01 — Geltungsbereich
An wen sich diese Bedingungen richten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der Investment Payback-Website, des Mandantenportals sowie sämtlicher Recovery-, Investigations- und Custody-Dienstleistungen der Investment Payback Ltd (die „Kanzlei"). Mit Einreichung einer Fallanfrage, Unterzeichnung eines Mandatsschreibens oder Zugriff auf das Mandantenportal bestätigen Sie (der „Mandant"), diese Bedingungen vollständig gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.
02 — Mandantenkreis
Mit wem wir arbeiten
Recovery-Dienstleistungen stehen volljährigen natürlichen Personen sowie rechtmäßig konstituierten juristischen Personen offen. Die Kanzlei behält sich vor, ein Mandat ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder zu beenden, insbesondere wenn der Fall außerhalb unserer Kompetenzbereiche liegt, regulatorische Konflikte bestehen oder die angefragte Maßnahme gegen geltendes Recht oder unsere internen Compliance-Richtlinien verstoßen würde.
03 — Mandatsbegründung
Wann ein Mandat zustande kommt
Ein verbindliches Mandat besteht erst, wenn die Kanzlei einen Machbarkeitsbericht erstellt hat, der Mandant das entsprechende Mandatsschreiben unterzeichnet hat und ein gegebenenfalls vereinbarter Vorschuss eingegangen ist. Eine über die Website eingereichte Anfrage begründet für sich genommen kein Mandatsverhältnis und stellt keine Rechtsberatung dar.
04 — Honorar & Auslagen
Wie wir abrechnen
Die Honorare ergeben sich aus dem Mandatsschreiben und können aus einem festen Vorschuss, Stundensätzen für Ermittlungstätigkeit, Drittauslagen und einem Erfolgshonorar auf tatsächlich wiedererlangte und an den Mandanten zurückgeführte Mittel bestehen. Die Kanzlei verlangt, akzeptiert oder verarbeitet unter keinen Umständen Kreditkartendaten, Banking-PINs oder Wallet-Seedphrasen. Offene Rechnungen sind innerhalb von vierzehn Tagen nach Ausstellung zur Zahlung fällig, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
05 — Verwahrung & Security Wallet
Wiedererlangte Mittel
Wiedererlangte Krypto-Vermögenswerte werden über das Investment Payback Security Wallet, eine während der Mandatsdauer geführte Verwahrumgebung, geleitet. Die Mittel bleiben mandantenbezogen segregiert und werden an eine über KYC verifizierte Ziel-Wallet oder ein Bankkonto zurückgeführt. Die Kanzlei kann ein Wallet vorübergehend einfrieren, sofern vertragliche oder regulatorische Schritte ausstehen; der Mandant wird über den Grund und die für die Freigabe erforderlichen Schritte informiert.
06 — Keine Erfolgsgarantie
Realistische Erwartungen
Die Wiedererlangung gestohlener digitaler Vermögenswerte hängt von Faktoren ab, die außerhalb der Kontrolle der Kanzlei liegen, darunter die Kooperationsbereitschaft von Drittbörsen, die Reaktionsfähigkeit ausländischer Justizsysteme und die On-Chain-Liquidität der betroffenen Werte. Die Kanzlei verpflichtet sich, mit Sorgfalt und Sachverstand zu handeln, gibt jedoch keine — und kann keine — Garantie für einen bestimmten Erfolg im Einzelfall abgeben. Frühere Ergebnisse, die von der Kanzlei kommuniziert werden, dienen ausschließlich der Veranschaulichung und stellen keine Prognose dar.
07 — Vertraulichkeit
Gegenseitige Pflichten
Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen des Mandats ausgetauschten Informationen vertraulich zu behandeln, soweit keine gesetzliche oder behördliche Offenlegungspflicht besteht oder die Offenlegung zur Durchsetzung des Mandatsschreibens erforderlich ist. Die Vertraulichkeitsverpflichtungen bestehen über das Ende des Mandats hinaus fort.
08 — Haftung
Haftung und Haftungsbeschränkungen
Im gesetzlich zulässigen Höchstmaß ist die kumulierte Haftung der Kanzlei aus einem Mandat auf den Gesamtbetrag der vom Mandanten in den zwölf Monaten vor dem haftungsbegründenden Ereignis tatsächlich gezahlten Honorare begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder reine Vermögensschäden ist ausgeschlossen, ausgenommen Fälle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
09 — Beendigung
Beendigung des Mandats
Jede Partei kann das Mandat unter Einhaltung einer Frist von dreißig Tagen schriftlich kündigen. Die Kanzlei kann das Mandat mit sofortiger Wirkung beenden, wenn der Mandant eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, fällige Rechnungen nicht zahlt oder die Fortführung des Mandats die Kanzlei einem regulatorischen oder reputationsschädigenden Konflikt aussetzen würde. Eine Beendigung lässt bis zum Wirksamwerden ordnungsgemäß angefallene Honoraransprüche unberührt.
10 — Anwendbares Recht
Recht und Gerichtsstand
Diese AGB unterliegen schweizerischem materiellem Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Zug, Schweiz, soweit nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften etwas anderes anordnen.